Vor 70 Jahren verbot das Bundesverfassungsgericht die faschistische Sozialistische Reichspartei
Nick Brauns, junge Welt 22.10.22
Die Sozialistische Reichspartei ist verfassungswidrig und wird aufgelöst. Diese Entscheidung verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 23. Oktober 1952. Das Gericht war nach zehntägiger Verhandlung zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um eine »Parteigründung unbelehrbarer Nationalsozialisten« und »Nachfolgeorganisation …



