Am 28. Januar 2021 wurde der nordhessische Neofaschist Stephan Ernst wegen des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 vom OLG Frankfurter zu lebenslanger Haft verurteilt. Jedoch können dieser Prozess und das Urteil nicht zufriedenstellen. Dafür gibt es mehrere Gründe: In diesem Verfahren wurden die politischen Hintergründe, die mit dem Mord verbunden neofaschistischen Netzwerke in Nordhessen und darüber hinaus sowie die Eingebundenheit des Täters in AfD bis „Sturm 18“ systematisch ausgeblendet.
Ein weiterer, rassistischer Mordversuch an dem Iraker Ahmed I. im Jahre 2016 wurde seitens des Gerichts mit einer solchen Ignoranz behandelt, dass Stephan Ernst von diesem Anklagepunkt freigesprochen wurde.
Pressemitteilung zum Mordprozess gegen Stephan Ernst – ein Urteil, das nicht zufriedenstellen kann weiterlesen »