Colonia Dignidad:

11. März 2021

Hartmut Hopp ist noch immer frei

Der Vertraute des Sektenchefs floh vor der Haftstrafe nach Deutschland

von Ute Löhning

Der frühere Leiter des Krankenhauses der Colonia Dignidad, Hartmut Hopp (76), war enger Vertrauter des Sektenchefs Paul Schäfer und galt als Verbindungsmann zur Spitze der Diktatur und zu deren Geheimdienst DINA. In Chile ist Hopp wegen Beihilfe zu Vergewaltigung und Missbrauch rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt. Durch Ausreise nach Deutschland entzog er sich dieser Strafe und wird wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit auch nicht nach Chile ausgeliefert. Die chilenische Regierung hatte beantragt, Hopp solle die chilenische Strafe in Deutschland verbüßen. Das jedoch lehnte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bereits 2018 ab.

Seit 2011 liefen eigenständige Ermittlungen seitens der deutschen Justiz gegen Hopp: wegen Beihilfe zum Mord in Form von Verschwindenlassen politischer Gefangener, Körperverletzung in Form von zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka und Beihilfe zu Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Minderjährigen. Dieses Verfahren wurde jedoch 2019 eingestellt, ein Antrag auf Wiederaufnahme 2020 abgelehnt.

Hier geht es zum Artikel im ND: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1149252.colonia-dignidad-hartmut-hopp-ist-noch-immer-frei.html

Von der Prüfung zum Verdachtsfall

3. März 2021

Nach langem Hin und Her wurde die AfD vom Verfassungsschutz heute als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. In der März/April-Ausgabe der antifa befassen wir uns damit, was eine Einstufung als Verdachtsfall für die AfD bedeutet. Bei Redaktionsschluss stand die Einstufung noch nicht fest.

Für die AfD geht es um viel. Sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu dem Ergebnis kommen, dass die AfD bundesweit vom Prüffall zum Verdachtsfall eingestuft wird, kann der Geheimdienst die Partei mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten. Es könnten leichter Telefongespräche abgehört und V-Menschen angeworben werden. Gegen Beamte, die in leitender Position in der AfD tätig sind, könnte wegen der Tätigkeit, nicht der Mitgliedschaft, ein disziplinarrechtliches Verfahren eingeleitet werden.

AfD fährt juristische Geschütze auf

Nachdem Anfang Januar mehrere Zeitungen gemeldet hatten, dass der Verfassungsschutz plane, die gesamte AfD zum Verdachtsfall zu erklären, kündigte die Partei an, dagegen zu klagen. Die Klageschrift wurde von der Kölner Kanzlei Höcker verfasst und eingereicht. Pikanterweise ist es die Kanzlei, bei der Hans-Georg Maaßen, der frühere Präsident des BfV, angefangen hat zu arbeiten. Erst nachdem verschiedene Medien die Verbindungen öffentlich gemacht hatten, gab die Kanzlei in einer Stellungnahme bekannt, dass Maaßen nicht mehr für sie tätig sei. An der Klage, die die Kanzlei im Namen der AfD eingereicht hat, dürfte er noch beteiligt gewesen sein.

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In drei Bundesländern – Razzien gegen Neonazi-Netzwerk

26. Februar 2021

Bei einer groß angelegten Razzia gegen ein Neonazi-Netzwerk hat die Polizei Drogen und Bargeld gefunden. Zahlreiche Wohnungen und Geschäftsräume wurden durchsucht und acht Verdächtige festgenommen.

Mehr als 500 Einsatzkräfte der Polizei, darunter auch Spezialeinsatzkräfte, haben seit den frühen Morgenstunden 27 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Bei den Razzien in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen ging es um den Verdacht des großangelegten Drogenhandels und der Geldwäsche im Neonazi-Milieu, wie das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) mitteilte.

Im Rahmen des Einsatzes wurden acht Verdächtige im Alter zwischen 24 und 55 Jahren festgenommen. In einem weiteren Fall wurde gegen einen Verdächtigen ein Vollstreckungshaftbefehl umgesetzt. Ein weiterer Mann, bei dem Drogen gefunden wurden, wurde laut LKA vorläufig festgenommen.

Drogenhandel in Thüringen organisiert?

Nach einem Bericht des MDR sollen die Verdächtigen Mitglieder von zwei Neonazi-Bruderschaften sein. Die Staatsanwaltschaft Gera wirft ihnen bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Geldwäsche vor. Sie sollen seit Jahren kriminell sein und weite Teile des Drogenhandels in Thüringen organisieren. Dazu sollen mutmaßlich auch Waffengeschäfte kommen.

Hier geht es zum Artikel auf tagesschau.de: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/razzien-neonazi-netzwerk-101.html

95-jähriger ehemaliger KZ-Wächter soll vernommen werden

22. Februar 2021

Der am Wochenende aus den USA nach Deutschland ausgewiesene ehemalige KZ-Wächter Friedrich Karl B. soll nach dem Plan der Generalstaatsanwaltschaft Celle im März befragt werden.

Der Zeitpunkt sei gewählt, um dem 95-Jährigen Zeit zu geben, einen Anwalt zu benennen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Außerdem bekomme die Verteidigung noch Akteneinsicht. Friedrich Karl B., der am Samstag mit einem Ambulanzflugzeug in Frankfurt ankam, ist auf freiem Fuß. Er hatte gestanden, Wachmann im Außenlager des KZ Neuengamme bei Meppen gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord vor.

Ermittlungen gegen B. zunächst eingestellt

Der Deutsche hatte seit 1959 in den USA gewohnt, wo seine Vergangenheit jahrzehntelang unbekannt geblieben war. In einer ersten Befragung nach seiner Ankunft in Deutschland erklärte er sich grundsätzlich bereit, Fragen zu den Vorwürfen zu beantworten. Die deutsche Justiz nahm die Ermittlungen gegen den Mann im Jahr 2020 auf, stellte sie mangels hinreichenden Tatverdachts aber Ende 2020 ein. Damals hieß es: „Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reicht als solche für einen Tatnachweis nicht aus.“ Die Ermittlungen in den USA hätten den Beschuldigten nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht.

Hier geht es zum Artikel auf ndr.de: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/95-jaehriger-ehemaliger-KZ-Waechter-soll-vernommen-werden,wachmann102.html

Zum Gedenken an die Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“

22. Februar 2021

„So ein herrlicher Tag, und ich soll gehen. Aber was liegt an unserem Leben, wenn wir es damit schaffen, Tausende von Menschen aufzurütteln und wachzurütteln.“ Diesen Satz sprach Sophie Scholl am Tag ihrer Hinrichtung durch die Nazis. Genau heute vor 78 Jahren, am 22. Februar 1943 wurden Sophie Scholl, ihr Bruder Hans und Christoph Probst in München im Vollstreckungsgefängnis München-Stadelheim durch das Schafott ermordet. Noch am selben Tag waren sie vom Volksgerichtshof unter Roland Freisler „wegen landesverräterischer Feindbegünstigung, Vorbereitung zum Hochverrat und Wehrkraftzersetzung“ zum Tode verurteilt worden. Alle drei waren in der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ organisiert. Hans Scholl rief noch „Freiheit!“ bevor er gegen 17 Uhr hingerichtet wurde.
Am 18. Februar 1943 verteilten Hans und Sophie Scholl die letzten Kopien des sechsten Flugblattes ihrer Gruppe im Hauptgebäude der Münchner Universität. Bei dieser Aktion wurden sie von einem der Hausmeister ertappt und der Gestapo übergeben. Hans Scholl trug einen handschriftlichen Entwurf des siebten Flugblatts von Christoph Probst bei sich. Einen Tag später verhaftete die Gestapo Christoph Probst in Innsbruck.

Roland Freisler war ein gefürchteter Nazi-Jurist, der Angeklagte in seinem Gerichtssaal gerne demütigte. Durch die NS-Zeit erreichte seine Karriere ihren Höhepunkt und Freisler war auch einer der 15 Teilnehmer der Wannsee-Konferenz, bei der die systematische Vernichtung der deutschen Juden und Jüdinnen geplant wurde.

Vor 80 Jahren: Streik gegen Besatzungsterror und Judenverfolgung in Amsterdam

19. Februar 2021

Am 25. Februar erinnert Amsterdam mit Gedenkveranstaltungen an eine großartige antifaschistische Aktion der niederländischen Arbeiterbewegung vor 80 Jahren. Es ist der Generalstreik in Amsterdam gegen Besatzungsterror und Judenverfolgung. Geplant waren anlässlich dieses 80. Jahrestages Kundgebungen, Kranzniederlegungen und andere demonstrative Formen des Gedenkens am Denkmal des aufrechten Werftarbeiters. Auch ein Vertreter der FIR war zu diesen von Gewerkschaften, der AfvN, politischen Parteien und gesellschaftlichen Initiativen getragenen Veranstaltungen eingeladen. Bedingt durch die Pandemie-Entwicklung werden die öffentlichen Veranstaltungen in diesem Jahr deutlich kleiner ausfallen, der 25. Februar 1945 und diese antifaschistische Tat bleiben jedoch im kollektiven Gedächtnis der Menschen in den Niederlanden. Es war das erste Mal im besetzten Europa, dass sich breite Teile der arbeitenden Bevölkerung mit einem Generalstreik gegen antisemitischen Terror wehrten.

Diese Aktion wurzelte in den Erfahrungen der niederländischen Bevölkerung mit der deutschen Besatzungspolitik. Wie in allen okkupierten Ländern wurden auch hier vom Reichskommissar für die Niederlande Arthur Seyß-Inquart die Ausnahmegesetze gegen jüdische Menschen, wie sie im deutschen Reich galten, eingeführt. Verstärkt wurde der antisemitische Terror durch die Kollaborateure der NSB (Nationaal-Socialistische Beweging) (Vorsitzender war Anton Mussert), die sich mit ihrer uniformierten Wehrabteilung (WA) als Vollstrecker der deutschen Besatzungspolitik betätigten. Die WA provozierte in den jüdischen Vierteln von Amsterdam, wobei es mehrfach zu handgreiflichen Auseinandersetzungen kam, bei denen auch Männer aus den umliegenden Arbeiterwohngebieten den Juden halfen. Als nach einer solchen Schlägerei ein Führer der WA starb und Tage später sich jüdische Händler gegen Übergriffe der deutschen Ordnungspolizei wehrten, ordnete die Besatzungsmacht Vergeltungsaktionen gegen jüdische Bewohner an. Am Nachmittag des 22. Februars 1941 fuhren SS-Überfallkommandos in das jüdische Viertel von Amsterdam und verhafteten wahllos jüdische Männer. Am 23. Februar folgte unter den Augen der Bevölkerung eine weitere Razzia auf dem Waterloo- Platz.

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Zum Gedenken an den 19.02.2020

19. Februar 2021

Immer wieder: Nie wieder!

19. Februar 2021

Heute vor einem Jahr ermordete ein rechter Terrorist zehn Menschen. Der Staat ging zuvor mit ihm großzügig um, mit den Überlebenden und Hinterbliebenen nicht Von Arnold Schölzel

Die Liste rechter Terroranschläge in der Bundesrepublik ist lang. So lang, dass sich als Verfassungsrealität formulieren lässt: »Eine Aufklärung findet nicht statt.« Jedenfalls nicht im Sinne des Wortes: wahrhaftig und umfassend. Der Unwille, Naziverbrechen zu sühnen, war für die BRD in ihren ersten 30 Jahren bestimmend, die Ausnahmen bestätigten die Regel. Seit mindestens 40 Jahren wird das fortgesetzt. Im August 1980 starben zwei Vietnamesen beim Brandanschlag auf ein Hamburger Flüchtlingsheim. Der Sprengstoffanschlag auf dem Münchner Oktoberfest einen Monat später kostete 13 Menschen das Leben, 221 wurden verletzt, viele schwer. Am 7. Juli 2020 wurden die 2017 dazu neu aufgenommenen Ermittlungen wieder einmal ergebnislos eingestellt.

Für die Morde von Hanau am 19. Februar 2020 gilt: Die Rede vom Einzeltäter folgt einem seit damals bewährten Muster. So soll die faschistische Bande NSU aus drei Kumpanen bestanden haben. Der oder die Mörder Walter Lübckes lebten vor der Tat offenbar in einem politischen Vakuum. Der Attentäter von Halle war dem Urteil nach nie aus seinem Kinderzimmer herausgekommen.

Hier geht es zum Artikel in der JW: https://www.jungewelt.de/artikel/396783.anschlag-in-hanau-immer-wieder-nie-wieder.html

Ein Gesetzentwurf gegen Nazis gefährdet antifaschistische Recherche

12. Februar 2021

Vor allem Neonazis sammeln auf Feindeslisten Informationen über politische Gegner, das bringt Betroffene in Gefahr. Das Justizministerium will das Problem mit einem neuen Gesetz angehen, das könnte aber genau das Gegenteil bewirken und antifaschistische Recherche und Journalismus erschweren.

11.02.2021 um 12:37 Uhr – Anna Biselli – in Demokratie5 Ergänzungen

Über 25.000 Personen stehen auf der Liste der rechtsextremen „Nordkreuz“-Gruppe. In der „Wir kriegen euch alle“-Sammlung wurden Adressen von Aktivistinnen, Journalisten und Künstlern veröffentlicht, die sich gegen Rassismus engagieren. Auf Hetz-Seiten wie „Nürnberg 2.0“ stehen vermeintliche „Volksverräter“ am digitalen Pranger. Auch der damalige Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke stand auf einer Feindesliste, bevor er von einem Neonazi ermordet wurde. In einer dieser Listen zu landen, ist bedrohlich und gefährlich.

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den strafrechtlichen Schutz bei solchen Feindeslisten verbessern soll. Er soll eine von 89 Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus umsetzen. Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen demnach, wenn jemand personenbezogene Daten über andere verbreitet und sie so der Gefahr aussetzt, dass sie beispielsweise Opfer eines Verbrechens werden. Bei „nicht allgemein zugänglichen Daten“ steigt das maximale Strafmaß auf drei Jahre.

Hier geht es zum Artikel auf netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2021/feindeslisten-ein-gesetzentwurf-gegen-nazis-gefaehrdet-antifaschistische-recherche/

Immer wieder nur Reflexe gegen Antifaschist*innen

7. Februar 2021

von Knut Maßmann (VVN-BdA NRW)

Es ist schon erstaunlich. Wir leben in einem Land, in dem eine für die extreme Rechte offene Partei die Grenze des Sagbaren in Richtung völkischer und faschistischer Inhalte immer weiter verschoben hat und damit erfolgreich in den Bundestag und alle Landtage eingezogen ist. Ein Land, in dem eine faschistische Terrorgruppe namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ jahrzehntelang sich mit Banküberfällen finanzieren und wahllos Migranten ermorden konnte, Morde, die die Polizei als „Döner-Morde“ im Umfeld der Ermordeten aufklären wollte und zu deren Aufklärung der „Verfassungsschutz“ genannte Inlandsgeheimdienst nichts beizutragen wußte. Ein Land, in dem sogenannte „Einzeltäter“ aus dem faschistischen Milieu sogar Attentate auf Politiker verüben können und darauf außer Sonntagsreden keine angemessene Reaktion erfolgt.

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