AfD darf als rechtsextremistisch bezeichnet werden
12. Juli 2018
Nach einem Urteil des Landgerichts Gießen darf die AfD als rechtsextremistisch bezeichnet werden. Das Gericht wies eine Klage der AfD ab, die beantragt hatte, dem Vorsitzenden des Gießener Ausländerbeirats zu untersagen, die AfD weiterhin rechtsextremistisch zu nennen. Es falle unter die Meinungsfreiheit, die AfD so zu bezeichnen, erklärte das Gericht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Mindestens 27 Aktivisten und Anhänger rechtsextremer und neonazistischer Organisationen und Gruppierungen sind Mitarbeiter von Abgeordneten der Bundestagsfraktion der AfD und damit an einflussreichen Stellen im Bundestag tätig. Das haben Recherchen von Journalisten des »Netzwerks AfD« ergeben, dessen Ergebnisse mit konkreten Angaben u.a. in der »Zeit« und in der »taz« veröffentlicht wurden.
Quelle: https://antifa.vvn-bda.de/