1. April 1933: Boykott jüdischer Geschäfte

1. April 2023

Am 1. April 1933 fand der landesweite Boykott jüdischer Geschäfte und Warenhäuser statt, von dem auch jüdische Ärzte und Rechtsanwälte betroffen waren. Die Nazi-Führung hatte den Boykott angeordnet, die SA setzte ihn gewaltsam durch.

„Aufruf der Reichsleitung der N.S.D.A.P. Boykott-Komitees gegen das Judentum im ganzen Reich! Am 1. April Schlag 10 Uhr setzt der Boykott aller jüdischen Waren, Geschäfte, Ärzte, Anwälte ein

Es ergeht daher an alle Parteidienststellen und Parteiorganisationen folgende Anordnung:

Punkt 1: In jeder Ortsgruppe und Organisationsgliederung der N.S.D.A.P. sind sofort Aktionskomitees zu bilden zur praktischen, planmäßigen Durchführung des Boykotts jüdischer Geschäfte, jüdischer Waren, jüdischer Ärzte und jüdischer Rechtsanwälte. Die Aktionskomitees sind verantwortlich dafür, daß der Boykott keinen Unschuldigen, um so härter aber die Schuldigen trifft.

Punkt 2: Die Aktionskomitees sind verantwortlich für den nächsten Schutz aller Ausländer ohne Ansehen ihrer Konfession und Herkunft oder Rasse. Der Boykott ist eine reine Abwehrmaßnahme, die sich ausschließlich gegen die Juden in Deutschland wendet.

Punkt 3: Die Aktionskomitees haben sofort durch Propaganda und Aufklärung den Boykott zu popularisieren. Grundsatz: Kein guter Deutscher kauft noch bei einem Juden oder läßt sich von ihm und seinen Hintermännern Waren anpreisen. Der Boykott muß ein allgemeiner sein. Er wird vom ganzen Volk getragen […].“