Ein Gesetzentwurf gegen Nazis gefährdet antifaschistische Recherche

12. Februar 2021

Vor allem Neonazis sammeln auf Feindeslisten Informationen über politische Gegner, das bringt Betroffene in Gefahr. Das Justizministerium will das Problem mit einem neuen Gesetz angehen, das könnte aber genau das Gegenteil bewirken und antifaschistische Recherche und Journalismus erschweren.

11.02.2021 um 12:37 Uhr – Anna Biselli – in Demokratie5 Ergänzungen

Über 25.000 Personen stehen auf der Liste der rechtsextremen „Nordkreuz“-Gruppe. In der „Wir kriegen euch alle“-Sammlung wurden Adressen von Aktivistinnen, Journalisten und Künstlern veröffentlicht, die sich gegen Rassismus engagieren. Auf Hetz-Seiten wie „Nürnberg 2.0“ stehen vermeintliche „Volksverräter“ am digitalen Pranger. Auch der damalige Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke stand auf einer Feindesliste, bevor er von einem Neonazi ermordet wurde. In einer dieser Listen zu landen, ist bedrohlich und gefährlich.

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den strafrechtlichen Schutz bei solchen Feindeslisten verbessern soll. Er soll eine von 89 Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus umsetzen. Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen demnach, wenn jemand personenbezogene Daten über andere verbreitet und sie so der Gefahr aussetzt, dass sie beispielsweise Opfer eines Verbrechens werden. Bei „nicht allgemein zugänglichen Daten“ steigt das maximale Strafmaß auf drei Jahre.

Hier geht es zum Artikel auf netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2021/feindeslisten-ein-gesetzentwurf-gegen-nazis-gefaehrdet-antifaschistische-recherche/