Politik und Justiz gegen geschichtliche Wahrheit
17. Oktober 2020
Mit großer Sorge beobachtet die FIR in verschiedenen Ländern Europas, wie politische Kräfte unterstützt von Gerichten sich gegen die geschichtlichen Tatsachen stellen, wenn es darum geht, Antifaschisten zu denunzieren oder Kollaborateure zu rehabilitieren.
In den vergangenen Tagen erreichten uns dazu Nachrichten aus Spanien und der Ukraine:
In Madrid hat das Stadtparlament auf Antrag der neofaschistischen VOX-Partei unterstützt durch die Partido Popular und Ciudadanos beschlossen die Erinnerungen an den früheren Führer der sozialistischen Partei PSOE und Generalsekretär der Gewerkschaft UGT Francisco Largo Caballero aus dem öffentlichen Raum zu beseitigen. Francisco Largo Caballero war u.a. von 1931 bis 1933 Arbeitsminister im ersten Kabinett der Zweiten Spanischen Republik. Als die Republik durch den Franco-Putsch bedroht war, übernahm er im September 1936 als Regierungspräsident und Kriegsminister erneut Verantwortung. Zwar musste er 1937 zurücktreten, aber er kämpfte aktiv gegen die Putschisten und verteidigte die Republik. 1939 musste er nach Frankreich fliehen, wo er 1942 von den deutschen Besatzern verhaftet und in das KZ Sachsenhausen verschleppt wurde. Gerettet 1945 durch die Einheiten der Roten Armee starb er 1946 in Paris. Nach dem Ende der Franco-Herrschaft wurde Francisco Largo Caballero in Madrid und anderen Orten auch öffentlich geehrt. Nun versucht die politische Rechte diese Erinnerung zu tilgen.
In einer öffentlichen Erklärung, die auch in der Presse wahrgenommen wurde, kritisierten Anfang Oktober 2020 zahlreiche spanische Professoren die Verleumdungen dieser antifaschistischen Persönlichkeit. Die PSOE kündigte an, gegen die geplanten Straßenumbenennungen vor Gericht ziehen zu wollen. Angesichts der Tradition vieler Juristen ist es jedoch zweifelhaft, dass sich spanische Verwaltungsgerichte für das Andenken an einen republikanischen Kämpfer einsetzen werden.
In der Ukraine erlebten in diesen Wochen antifaschistische Historiker und Bürgerrechtler, dass Gerichte bereit sind, die historischen Wahrheiten zu ignorieren und 75 Jahre nach dem Nürnberger Kriegsverbrecher Tribunal dessen Urteil zu missachten. Anlass ist der Streit um die Bewertung der SS-Division „Galizien“, in der ukrainische Kollaborateure im Sinne der deutschen faschistischen Herrschaft Massenverbrechen begangen hatten, durch das staatlichen Ukrainischen Instituts für Nationales Gedenken.
Gegen geschichtsrevisionistische Verharmlosungen in dieser Einrichtung wurde bereits im September 2017 Klage eingereicht. Am 27. Mai 2020 entschied das Bezirksverwaltungsgericht Kiew, dass die Symbole der Division nationalsozialistisch und daher illegal seien. In der Entscheidung des Bezirksverwaltungsgerichts Kiew in der Rechtssache Nr. 826/11325/17 heißt es: „Außerdem ist die SS-Organisation, wie aus dem Text des Internationalen Militärgerichtshofs hervorgeht, auf internationaler Ebene als kriminelle Organisation anerkannt“. Damit untersagte das Gericht Behauptungen, die 14. Grenadierdivision der Waffen-SS „Galizien“ sei keine Nazi-Division.
Gegen diese Entscheidung legte das Ukrainische Institut für Nationales Gedenken Berufung ein und das Sechste Verwaltungsberufungsgericht in Kiew hob am 23. September 2020 die vorherige Entscheidung innerhalb einer Stunde auf. Das Gericht beschäftigte sich nicht mit historischen Fakten, sondern argumentierte allein mit formalen Gründen – wohl wissend, dass es hierbei um eine politische Entscheidung ging. Am Vorabend des Prozesses erhielten die Anwältin und die Klägerin Drohbriefe von faschistischen Gruppen mit ihren Fotos, SS-Runen und dem Slogan „Ruhm der Nation, Tod den Feinden“.
Die FIR ist in großer Sorge, dass durch solche Entwicklungen Geschichtsrevisionismus und Verfälschung der antifaschistischen Traditionen per Gerichtsbeschluss legitimiert werden.