Finanzamt weist Einspruch der VVN-BdA zurück
30. Juni 2020
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten muss weiter um Gemeinnützigkeit kämpfen / Linkspartei: Haltungslosigkeit von SPD sei »Schande«
Das Berliner Finanzamt hat den Einspruch der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit vorerst zurückgewiesen. »Dem VVN-BdA ist es auch im Einspruchsverfahren bisher nicht gelungen, den vollen Beweis des Gegenteils zu den Feststellungen und der Einschätzung des Verfassungsschutzes des Freistaates Bayern zu erbringen«, heißt es in einem dem »nd« vorliegenden Schreiben von Ende Juni. Die VVN-BdA zeigte sich angesichts der fünfseitigen Erklärung empört. »Die Argumentation des Finanzamtes legt grundsätzlich alles zum Negativen für unseren Verband aus«, sagte Thomas Willms, der Bundesgeschäftsführer der VVN-BdA, gegenüber »nd«.
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