Gericht: Höcke darf als Faschist bezeichnet werden (mdr.de)
29. September 2019
Ein Gericht in Meiningen hat festgestellt: Der AfD-Landesvorsitzende von Thüringen, Björn Höcke, darf als „Faschist“ bezeichnet werden. Zuvor war die Stadtverwaltung Eisenach gegen die Bezeichnung vorgegangen.
Der Vorsitzende der AfD Thüringen, Björn Höcke, darf als „Faschist“ bezeichnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Meiningen in einem Eilverfahren entschieden.
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