95-jähriger ehemaliger KZ-Wächter soll vernommen werden

22. Februar 2021

Der am Wochenende aus den USA nach Deutschland ausgewiesene ehemalige KZ-Wächter Friedrich Karl B. soll nach dem Plan der Generalstaatsanwaltschaft Celle im März befragt werden.

Der Zeitpunkt sei gewählt, um dem 95-Jährigen Zeit zu geben, einen Anwalt zu benennen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Außerdem bekomme die Verteidigung noch Akteneinsicht. Friedrich Karl B., der am Samstag mit einem Ambulanzflugzeug in Frankfurt ankam, ist auf freiem Fuß. Er hatte gestanden, Wachmann im Außenlager des KZ Neuengamme bei Meppen gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord vor.

Ermittlungen gegen B. zunächst eingestellt

Der Deutsche hatte seit 1959 in den USA gewohnt, wo seine Vergangenheit jahrzehntelang unbekannt geblieben war. In einer ersten Befragung nach seiner Ankunft in Deutschland erklärte er sich grundsätzlich bereit, Fragen zu den Vorwürfen zu beantworten. Die deutsche Justiz nahm die Ermittlungen gegen den Mann im Jahr 2020 auf, stellte sie mangels hinreichenden Tatverdachts aber Ende 2020 ein. Damals hieß es: „Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reicht als solche für einen Tatnachweis nicht aus.“ Die Ermittlungen in den USA hätten den Beschuldigten nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht.

Hier geht es zum Artikel auf ndr.de: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/95-jaehriger-ehemaliger-KZ-Waechter-soll-vernommen-werden,wachmann102.html