Wie politisch dürfen gemeinnützige Vereine agieren?

23. Januar 2020

Aberkennung der Gemeinnützigkeit bremst kritisch-bürgerschaftliches Engagement per Steuerrecht aus und schadet einer lebendigen Demokratie. Während „attac“ und „VVN-BdA“ um ihren Status kämpfen müssen, gelten neoliberale und extrem rechte Vereine weiterhin unangefochten als „gemeinnützig“. Von Rolf Gössner. (nachdenkseiten.de)

Im vergangenen Jahr ist etlichen linksprogressiven Vereinen durch die zuständigen Finanzämter die Gemeinnützigkeit aberkannt und entzogen worden – mit existentiellen Folgen für die betroffenen Organisationen. Es handelt sich nach Auffassung des Autors Rolf Gössner (Rechtsanwalt/Publizist, Internationale Liga für Menschenrechte) um ein staatliches Ausbremsen kritisch-bürgerschaftlichen Engagements mit den Mitteln des Steuerrechts und um einen Angriff auf Netzwerke demokratischer Willens- und Meinungsbildung.

„Attac“-Urteil des Bundesfinanzhofs: Kehrtwende im Gemeinnützigkeitsrecht?

Das globalisierungskritische Netzwerk „Attac“ war seit seiner Gründung Anfang der 2000er Jahre als gemeinnützig anerkannt. Zweck der Vereinigung ist „die Förderung des Schutzes der Umwelt und des Gemeinwesens, der Demokratie und der Solidarität, dies unter besonderer Berücksichtigung der ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Globalisierung“, so „Attac“-Anwalt Dr. Till Müller-Heidelberg („vorgänge“ 227/2019, S. 157 ff.). Und weiter: „Außerdem fördert der Verein die Völkerverständigung und den Frieden. Hierzu betreibt der Verein Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Nord-/Süd-Differenz und Entwicklung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit … und weltweite Gerechtigkeit.“ Mit seinem Engagement für eine demokratische Kontrolle der Wirtschaft, für soziale Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit verteidige „Attac“ das Gemeinwohl gegen mächtige Kapitalinteressen.

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