NSU-Prozess: Freispruch für den Staat

12. Juli 2018

Lebenslänglich für Beate Zschäpe: NSU-Prozess ist vorbei, die Aufklärung blieb jedoch auf der Strecke

Von Sebastian Carlens, München

Am Mittwoch ist der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Mitbeschuldigte mit einem Urteil auf lebenslange Haft für die Hauptangeklagte vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) zu Ende gegangen. Seit Mai 2013 standen Zschäpe sowie Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten S. wegen Bildung beziehungsweise Unterstützung der rechtsterroristischen Gruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) vor Gericht. Dem NSU wurden zehn Morde, weitere Mordversuche, Sprengstoffanschläge sowie bewaffnete Raubüberfälle zur Last gelegt. Das OLG unter Richter Manfred Götzl folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft über weite Strecken und verurteilte Zschäpe wegen gemeinschaftlichen Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung. Die Beschuldigte »habe alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mitbewirkt«, so Richter Götzl. Allerdings verzichtete das Gericht auf die geforderte Verhängung von Sicherheitsverwahrung für Zschäpe. Sie kann nun theoretisch nach 15 Jahren verbüßter Haft freikommen, auch wenn dies durch die erkannte »besondere Schwere der Schuld« unwahrscheinlicher wird. Die Untersuchungshaft von knapp sieben Jahren wird dabei angerechnet.

Hier geht es zum Artikel in der junge Welt vom 12.07.2018  https://www.jungewelt.de/artikel/335796.freispruch-f%C3%BCr-den-staat.html